Rechtsprechung
   VK Bund, 05.01.2016 - VK 1-112/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3965
VK Bund, 05.01.2016 - VK 1-112/15 (https://dejure.org/2016,3965)
VK Bund, Entscheidung vom 05.01.2016 - VK 1-112/15 (https://dejure.org/2016,3965)
VK Bund, Entscheidung vom 05. Januar 2016 - VK 1-112/15 (https://dejure.org/2016,3965)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,3965) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Nachprüfungsverfahren: Rabattvereinbarungen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • VK Bund, 16.01.2014 - VK 1-117/13

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

    Auszug aus VK Bund, 05.01.2016 - VK 1-112/15
    Denn in diesem Fall wird durch die Bietergemeinschaftsabrede im Ergebnis ein zusätzliches Angebot geschaffen, das sich dem Wettbewerb mit den übrigen Anbietern stellt (sog. "Arbeitsgemeinschaftsgedanke", vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 2002, KZR 3/01 ("Jugendnachtfahrten"); BGH, Urteil vom 13. Dezember 1983, KRB 3/83 ("Bauvorhaben Schramberg"); 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 16. Januar 2014, VK 1-117/13 m.w.N.).

    Diese wettbewerbsfördernden Auswirkungen des "Arbeitsgemeinschaftsgedankens" sind unabhängig von der Marktstärke der an der Abrede beteiligten Unternehmen zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 1983, KRB 3/83 ("Bauvorhaben Schramberg"); 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 16. Januar 2014, aaO. m.w.N.).

    Dieses Zuschlagskriterium, das letztlich auf die Breite des von einem Bieter angebotenen Sortiments abzielt, ist - auch im Hinblick auf die Interessen der von den Ag vertretenen Versicherten - vergaberechtskonform (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2015, VII-Verg 5/15 m.w.N., 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 16. Januar 2014, aaO.).

    Dass ein Mitgliedsunternehmen als Einzelbieter tatsächlich einen besseren Rabatt-ApU angeboten hätte als die Bietergemeinschaft, erscheint jedoch höchst unwahrscheinlich, weil sich ein Unternehmen kaum mit einem anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen würde, wenn das gemeinsame Angebot aufgrund seiner geringeren Wirtschaftlichkeit schlechtere Zuschlagschancen hätte als sein Alleinangebot (so schon 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 16. Januar 2014, aaO.).

  • BGH, 13.12.1983 - KRB 3/83

    Kartellrechtliche Zulässigkeit von Bietergemeinschaften

    Auszug aus VK Bund, 05.01.2016 - VK 1-112/15
    In einem solchen Fall wird durch die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaftsmitglieder der Wettbewerb nicht nur nicht beschränkt, sondern aufgrund des gemeinsamen wettbewerbsfähigen Angebots sogar gestärkt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1983, KRB 3/83 ("Bauvorhaben Schramberg"); OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. März 2005, VII-Verg 68/04, und vom 9. November 2011, VII-Verg 35/11).

    Denn in diesem Fall wird durch die Bietergemeinschaftsabrede im Ergebnis ein zusätzliches Angebot geschaffen, das sich dem Wettbewerb mit den übrigen Anbietern stellt (sog. "Arbeitsgemeinschaftsgedanke", vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 2002, KZR 3/01 ("Jugendnachtfahrten"); BGH, Urteil vom 13. Dezember 1983, KRB 3/83 ("Bauvorhaben Schramberg"); 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 16. Januar 2014, VK 1-117/13 m.w.N.).

    Diese wettbewerbsfördernden Auswirkungen des "Arbeitsgemeinschaftsgedankens" sind unabhängig von der Marktstärke der an der Abrede beteiligten Unternehmen zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 1983, KRB 3/83 ("Bauvorhaben Schramberg"); 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 16. Januar 2014, aaO. m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2014 - Verg 22/14

    Zulässigkeit der Beteiligung einer Bietergemeinschaft an einer Ausschreibung von

    Auszug aus VK Bund, 05.01.2016 - VK 1-112/15
    nicht leistungsfähig sind, und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran zu beteiligen, so dass die Entscheidung zur Zusammenarbeit auf einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Unternehmensentscheidung beruht (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 17. Dezember 2014, VII-Verg 22/14, vom 11. November 2011, aaO., und vom 9. November 2011, VII-Verg 35/11 jeweils m.w.N.).

    Im Ergebnis würde die Auffassung der ASt zudem dazu führen, dass Bietergemeinschaften grundsätzlich vergaberechtswidrig wären, was jedoch nicht der Fall ist - auch § 1 GWB enthält keine Vermutung dafür, dass Bietergemeinschaften generell den Wettbewerb beschränken (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Dezember 2014, VII-Verg 22/14).

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2011 - Verg 35/11

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung eines Bieters durch die

    Auszug aus VK Bund, 05.01.2016 - VK 1-112/15
    nicht leistungsfähig sind, und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran zu beteiligen, so dass die Entscheidung zur Zusammenarbeit auf einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Unternehmensentscheidung beruht (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 17. Dezember 2014, VII-Verg 22/14, vom 11. November 2011, aaO., und vom 9. November 2011, VII-Verg 35/11 jeweils m.w.N.).

    In einem solchen Fall wird durch die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaftsmitglieder der Wettbewerb nicht nur nicht beschränkt, sondern aufgrund des gemeinsamen wettbewerbsfähigen Angebots sogar gestärkt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1983, KRB 3/83 ("Bauvorhaben Schramberg"); OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. März 2005, VII-Verg 68/04, und vom 9. November 2011, VII-Verg 35/11).

  • OLG Düsseldorf, 11.11.2011 - Verg 92/11

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im

    Auszug aus VK Bund, 05.01.2016 - VK 1-112/15
    Die Eingehung einer Bietergemeinschaft zwischen Unternehmen, die - wie hier beim Handel mit pharmazeutischen Erzeugnissen - derselben Branche angehören, schließt regelmäßig die gegenseitige Abrede ein, von eigenen Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten, so dass grundsätzlich der Tatbestand einer Wettbewerbsbeschränkung i.S.d. § 1 GWB erfüllt ist (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. November 2011, VII-Verg 92/11).

    nicht leistungsfähig sind, und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran zu beteiligen, so dass die Entscheidung zur Zusammenarbeit auf einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Unternehmensentscheidung beruht (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 17. Dezember 2014, VII-Verg 22/14, vom 11. November 2011, aaO., und vom 9. November 2011, VII-Verg 35/11 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 05.02.2002 - KZR 3/01

    Kieler Modell der Frauen- und Jugendnachtfahrten nicht kartellrechtswidrig

    Auszug aus VK Bund, 05.01.2016 - VK 1-112/15
    Denn in diesem Fall wird durch die Bietergemeinschaftsabrede im Ergebnis ein zusätzliches Angebot geschaffen, das sich dem Wettbewerb mit den übrigen Anbietern stellt (sog. "Arbeitsgemeinschaftsgedanke", vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 2002, KZR 3/01 ("Jugendnachtfahrten"); BGH, Urteil vom 13. Dezember 1983, KRB 3/83 ("Bauvorhaben Schramberg"); 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 16. Januar 2014, VK 1-117/13 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2014 - Verg 2/14

    Zulassung von Bietergemeinschaften im Rahmen der Ausschreibung des Abschlusses

    Auszug aus VK Bund, 05.01.2016 - VK 1-112/15
    In der vergaberechtlichen Rechtsprechung ist daher mittlerweile anerkannt, dass eine Bietergemeinschaft nicht nur dann zulässig ist, wenn der Zusammenschluss es einem Unternehmen ermöglicht, überhaupt mit einem Angebot an einem Vergabeverfahren teilzunehmen, sondern auch dann, wenn ihm erst hierdurch ein aussichtsreiches und Erfolg versprechendes Angebot möglich wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2014, VII-Verg 2/14).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 5/15

    Ausschließung von aus konzernangehörigen Unternehmen bestehenden

    Auszug aus VK Bund, 05.01.2016 - VK 1-112/15
    Dieses Zuschlagskriterium, das letztlich auf die Breite des von einem Bieter angebotenen Sortiments abzielt, ist - auch im Hinblick auf die Interessen der von den Ag vertretenen Versicherten - vergaberechtskonform (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2015, VII-Verg 5/15 m.w.N., 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 16. Januar 2014, aaO.).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 68/04

    Absprache von Bildungsinstituten als Kartellabsprachen?

    Auszug aus VK Bund, 05.01.2016 - VK 1-112/15
    In einem solchen Fall wird durch die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaftsmitglieder der Wettbewerb nicht nur nicht beschränkt, sondern aufgrund des gemeinsamen wettbewerbsfähigen Angebots sogar gestärkt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1983, KRB 3/83 ("Bauvorhaben Schramberg"); OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. März 2005, VII-Verg 68/04, und vom 9. November 2011, VII-Verg 35/11).
  • OLG Saarbrücken, 27.06.2016 - 1 Verg 2/16

    Zulässigkeit der Beteiligung von Bietergemeinschaften an einer öffentlichen

    Bietergemeinschaften zwischen gleichartigen Unternehmen können wettbewerbsunschädlich sein, wenn die beteiligten Unternehmen ein jedes für sich zu einer Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (z.B. mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) objektiv nicht leistungsfähig sind, und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran zu beteiligen, so dass die Entscheidung zur Zusammenarbeit auf einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Unternehmensentscheidung beruht (vgl. BKartA Bonn, Beschluss vom 05. Januar 2016 - VK 1 - 112/15 - juris, Rn. 42).Maßgebend ist somit, ob eine selbständige Teilnahme der Bietergemeinschaftsmitglieder an einer Ausschreibung wirtschaftlich nicht zweckmäßig und kaufmännisch nicht vernünftig wäre (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1983 - KRB 3/83 - juris, Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2016 - Verg 3/16

    Arzneimittel

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 5. Januar 2016 (VK 1-112/15) wird zurückgewiesen.
  • VK Bund, 20.05.2016 - VK 1-24/16

    Sicherheitstechnik

    Bietergemeinschaften zwischen gleichartigen Unternehmen können wettbewerbsunschädlich sein, wenn die beteiligten Unternehmen ein jedes für sich zu einer Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (z.B. mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) objektiv nicht leistungsfähig sind und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran zu beteiligen, so dass die Entscheidung zur Zusammenarbeit auf einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Unternehmensentscheidung beruht (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 17. Dezember 2014, VII-Verg 22/14, vom 11. November 2011, VII-Verg 92/14, und vom 9. November 2011, VII-Verg 35/11, jeweils m.w.N.; vgl. zu dem Ganzen auch VK Bund, Beschluss vom 5. Januar 2016, VK 1-112/15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht